BAN BUENG, Chonburi
Die thailändischen Behörden haben in Chonburi zwei chinesische Staatsangehörige festgenommen, die beschuldigt werden, einen nicht lizenzierten Gebrauchtwagenhandel betrieben zu haben, der angeblich mit lokalen thailändischen Unternehmen konkurrierte. Dabei wurden mehr als 19 Fahrzeuge beschlagnahmt.
Am 30. Juni 2026 verhafteten Beamte der Polizeistation Ban Bueng den 37-jährigen chinesischen Staatsangehörigen Xu Xin und den 41-jährigen chinesischen Staatsangehörigen Xu Wing. Ihnen werden drei Straftaten zur Last gelegt: das Arbeiten in Thailand ohne gültige Arbeitserlaubnis oder über die zulässigen Grenzen hinaus (gemäß Abschnitt 8, strafbar nach Abschnitt 101 des Gesetzes über die Verwaltung der Beschäftigung von Ausländern BE 2560, geändert durch das Gesetz Nr. 2 BE 2561); der Betrieb eines Gebrauchtwarenhandels ohne Lizenz; und die unterlassene Registrierung eines Gewerbebetriebs.

Die Polizei handelte aufgrund eines Hinweises, dass ein Geschäftsgebäude im Stadtteil Nong Sak des Bezirks Ban Bueng als Gebrauchtwagenhandel von chinesischen Staatsangehörigen betrieben werde. Beamte führten eine verdeckte Operation durch, bei der sich verdeckte Ermittler dem Gebäude näherten, vor dem etwa zehn Fahrzeuge geparkt waren.
Herr Xu Xin gab sich als Eigentümer zu erkennen. Als die Beamten sich nach dem Kauf eines bestimmten Limousinenmodells erkundigten, bestätigte er die Verfügbarkeit und ließ Herrn Xu Wing das Fahrzeug kurz darauf ins Büro fahren. Die verdeckten Ermittler einigten sich auf einen Preis von 360,000 Baht und stimmten dem Geschäft zu. Bevor die Barzahlung erfolgte, riefen die Beamten Verstärkung herbei, die sich daraufhin zu erkennen gab und Pässe, Arbeitserlaubnisse, eine Gewerbeerlaubnis für den Handel mit Gebrauchtwaren sowie die Handelsregisterauszüge überprüfte.

Es wurden keine gültigen Genehmigungen gefunden. Beide Verdächtigen sollen die Taten gestanden haben. Sie wurden den Ermittlern der Polizeistation Ban Bueng zur weiteren Strafverfolgung übergeben und werden voraussichtlich nach Abschluss des Verfahrens abgeschoben.



